Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
- Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Vertragsschluss gültigen Fassung.
- Vertragspartner ist:
BIOCHAR GmbH & Co. KG
Sudetenstraße 8, 36129 Gersfeld
Telefon: +49 (0) 6654 37 29 80
Telefax: +49 (0) 6654 37 29 899
E-Mail: info@biochar.de - Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von Paragraf 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
- Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
II. Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote und Darstellungen bzw. Präsentationen in unserem Shopsystem stellen kein bindendes Angebot dar. Erst Ihre Bestellung ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB, welches durch uns angenommen werden kann.
Sie erhalten nach Versendung Ihrer Bestellung eine entsprechende Eingangsbestätigung per E-Mail und anschließend – nach Annahme Ihrer Bestellung – innerhalb von 3 Werktagen nach Bestellungseingang eine Auftragsbestätigung, mit der der Vertrag zustande kommt.
III. Preise und Zahlung
- Sämtliche angegebenen Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
- Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise in Bezug auf sämtliche Biokohleprodukte ab Werk bzw. Lager zuzüglich Verpackung und Versand.
- Von Ihnen erworbene CO2-Zertifikate werden ausschließlich per E-Mail übersandt, sodass hier keine zusätzlichen Liefer- und/oder Versandkosten in Rechnung gestellt werden.
- Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
- Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse oder auf Rechnung, wobei wir uns vorbehalten, einzelne Zahlungsarten einzuschränken bzw. auszuschließen.Bei Erstbestellern ist – vorbehaltlich einer anderslautenden individuellen und schriftlichen Vereinbarung – der Erwerb auf Rechnung ausgeschlossen.
IV. Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
V. Lieferung/ Lieferzeit
- Die Lieferung erfolgt – vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung – umgehend nach Vertragsannahme durch uns bzw. bei Vorkasse nach Zahlungseingang.
- Die Lieferung der CO2-Zertifikate erfolgt ausschließlich per E-Mail.
- Die Lieferung der Biokohleprodukte erfolgt über einen Versandpartner unserer Wahl bzw. nach gesonderter Vereinbarung. Eine Abholung ab Werk bzw. Lager ist grundsätzlich nach gesonderter Vereinbarung möglich.
- Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
- Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
VI. Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.